TAG 1: Der Zugang, die Behinderungen und die Gerichtsabläufe

Der Prozess gegen die Goldene Morgenröte wurde auf den 7. Mai 2015 vertagt, um den vom Angeklagten Papavassiliou eingesetzten Anwalt Zeit zu geben, sich mit dem Fall vertraut zu machen.

1. Sitzung, Frauentrakt der Korydallos-Gefängnisse, Athen, 20.4.2015

Der lang erwartete Prozess gegen die parlamentarischen RepräsentantInnen sowie Basismitglieder der Goldenen Morgenröte begann am 20. April 2015 im Frauentrakt der Korydallos-Gefängnisse. Den Angeklagten wird eine Reihe von Verbrechen und Vergehen vorgeworfen (wie dem respektiven Erlass mit Nr. 215/2015 des Kammergerichts der 2. Instanz zu entnehmen ist). Dieser Prozess ist einzigartig in seiner Art – ein beispielloses Ereignis im griechischen gerichtlichen, politischen und sozialen Kontext, da neben der Natur der erhobenen Anschuldigungen gegen eine gesamte parlamentarische Fraktion und dem Geflecht von immanenten Prozessfaktoren die angemessene Begleitung der prozeduralen Verfahren im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Endergebnisses eine kritische Herausforderung für den griechischen und internationalen Kosmopolitismus darstellen.

I. Zugang zum Gericht: Der Grundsatz der Öffentlichkeit bei den Anhörungen ist per Gesetz ratifiziert zur Sicherstellung der Transparenz des Prozessverlaufs und als ein Mittel, die Interessen der beteiligten Parteien zu gewährleisten: Zeug_innen, Angeklagte und die weitere Öffentlichkeit sind dazu aufgerufen, Stellung zu beziehen.

Damit die Anhörungen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, ist es unerlässlich, dass sie in einem Raum durchgeführt werden, der für diesen Zweck angemessen ist. Und doch fand die Erste Abteilung des Großen Berufungsgerichts für Verbrechen, dem der bahnbrechende Prozess übertragen wurde, darauf aus zu sein, seine Sitzungen in einem Raum innerhalb der Korydallos Gefängnisse durchzuführen – eine Entscheidung, die sich selbst als widersprüchlich mit dem Prinzip der Öffentlichkeit des Verfahrens herausstellt und die daher den öffentlichen Charakter des Verfahrens einschränkt. Trotz des erhöhten Interesses, das durch diesen Prozess hervorgerufen wird (was sich sowohl durch den großen Andrang der Öffentlichkeit und der Journalist_innen auf nationaler und internationaler Ebene ausdrückt), wurde die Eröffnungssitzung in einem nicht angemessenen örtlichen Rahmen abgehalten; die zuständigen Behörden hatten keine Vorkehrungen getroffen, um der Größe des Interesses gerecht zu werden. Dies führte dazu, dass die Öffentlichkeit de-facto von dem Verfahren ausgeschlossen wurde. Die Örtlichkeit, in der die heutige Sitzung stattfand, kann unter keinen Umständen die große Anzahl der Angeklagten oder Anwält_innen der Opfer beherbergen; es gibt nicht genug Sitzgelegenheiten für die Anwält_innen der Verteidigung und interessierte Journalist_innen, während die exklusive Anwesenheit akkreditierter Personen die allgemeine Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal heraushält. Die Tonanalage vor Ort zudem funktionierte eingeschränkt und viel, was im Laufe der heutigen Sitzung gesagt wurde, konnte nicht von allen verstanden werden, was dazu führte, dass Journalist_innen wiederholt intervenierten und das Gericht aufforderten, die Öffentlichkeit der Sitzung zu gewährleisten.

Zugang zu dem Gebäude der Korydallos Frauengefängnisse war ähnlich mühsam, da der Haupteingang aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen durch die Sicherheitsbehörden in der Solomou Str. auf beiden Seiten durch Polizeiwagen abgeriegelt war mit dem Ergebnis, dass der Gerichtsaal nur mit Polizeierlaubnis zu betreten war.

Diese entscheidenden praktischen Versäumnisse wurden vom Gericht am Ende der Sitzung durch die Bürgermeisterin von Korydallos und die Nebenklage aufgenommen, die einen Antrag einreichten, den Verhandlungsort zu wechseln und den Festsaal des Athener Berufungsgerichts als Alternative vorschlugen.

Die Gerichtsvorsitzende betonte in einer eigenen Stellungnahme, dass:

die Räumlichkeiten vom Justizminister vorgegeben wurden,

der Festsaal des Athener Berufungsgerichts für andere Verfahren genutzt wird,

eine Lösung für die Überführung in einen neuen Raum beabsichtigt ist, die zu diesem Zwecke arrangiert wird,

der Antrag auf einen Ortswechsel für die Sitzung nicht von dem Anwalt der Nebenklage eingereicht werden kann, bevor sie nicht formal vom Gericht anerkannt wurde.

Die Gerichtsvorsitzende äußerte ihre Zustimmung mit dem Ausblick, dass sie in der nächsten Sitzung darauf zu sprechen kommen wird und appellierte, dass niemand sonst in dieser Sache intervenieren solle, trotz der Tatsache, dass sogar die Präsidentin der ESIEA (Athener Tageszeitungsgewerkschaft) im Raum anwesend war und eine Erklärung dafür verlangte, indem sie die akuten praktischen Schwierigkeiten für ihre Kolleginnen und Kollegen vor und während der Eröffnungssitzung betonte.

II. Behinderungen und Angriffe auf Zeugen: Nachdem die Identitäten der Angeklagten geklärt und ihre rechtlichen VertreterInnen bestätigt wurden, informierte der Anwalt der Familienmitglieder von Pavlos Fyssas das Gericht, dass zwei Zeugen bei der Ankunft am Gerichtssaal angegriffen wurden und forderte die Verhandlungen für einen Moment zu unterbrechen. Daraufhin – im Zuge der Identifizierung der Zeug_innen – bestätigte der besagte Anwalt, dass zwei Zeugen abwesend vom Prozess sind, weil sie außerhalb des Gerichtssaals angegriffen wurden und Verletzungen davongetragen haben.

III. Die Gerichtsabläufe: Die Sitzung begann um 09:15 Uhr mit der Identifizierung der Angeklagten und mit den Eröffnungsplädoyers der Verteidigung. 44 Angeklagte waren anwesend. 24 Angeklagte waren abwesend, wurden jedoch durch ihre AnwältInnen vertreten. Laut Aussage des Rechtsbeirats der Verteidigung ist der Angeklagte Antonis Boletis verstorben.

Der Angeklagte Nikolaos Papavassiliou gab an, dass er keine rechtliche Vertretung hat und bat das Gericht, einen Anwalt bereitzustellen. Das Gericht ernannte zwei Pflichtanwälte der Athener Anwaltskammer und setzte fort, die Namen der Zeug_innen zu verlesen.

Die fünf geschützten Zeug_innen bestätigten ihre Anwesenheit per Telefon an, was über die Lautsprecher übertragen wurde. Um 11:05 Uhr wurde der Prozess auf den 7. Mai 2015 vertagt, damit sich der Anwalt von Hr. Papavassiliou mit dem Fall vertraut machen kann.

Die Gerichtsentscheidung, den Verlauf zu unterbrechen, stellte das Ende der ersten Sitzung dar. Die verlautbarte Agenda für die nächsten Sitzungen sieht die formelle Anerkennung der Nebenklage und die Überprüfung der Forderung nach einem Wechsel der örtlichen Gegebenheiten vor.

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